Umzug von der Steuer absetzen

Umzugskostenpauschale und Co.:
Wussten Sie, dass Sie einen Teil der Umzugskosten bei der Steuer absetzen könne? Welche, hängt davon ab, ob Sie aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen. Wir verraten, wie Sie bei der Steuererklärung kräftig sparen. Möchten Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen, haben Sie je nach Grund Ihres Umzugs verschiedene Möglichkeiten. Als folgende Posten können Sie Umzugskosten geltend machen:

- Werbungskosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Sonderausgaben
- Betriebsausgaben


Berufsbedingter Umzug: Werbungskosten und Umzugskostenpauschale.
Wenn Sie berufsbedingt umziehen, können Sie einen großen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Die Ausgaben werden getrennt nach allgemeinen Kosten und sonstigen Kosten. Um sie steuerlich absetzen zu können, muss Ihr Umzug bestimmten Bedingungen unterliegen.

Berufsbedingter Umzug: Das sind die Voraussetzungen.
Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben als abzugsfähig anerkennt, müssen Sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

- Antritt des allerersten Jobs
- Arbeitsplatzwechsel oder Versetzung (ggf. in eine andere Stadt)
- kürzerer Arbeitsweg (täglich mind. eine halbe Stunde schneller)
- Einzug oder Auszug in/aus eine/r Dienstwohnung oder Zweitwohnung
- Rückkehr aus dem Ausland zum Antritt einer neuen Stelle in Deutschland

Als Nachweis für den berufsbedingten Umzug eignet sich der Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Tipp für Studenten und Auszubildende:

Wer umzieht, um seine erste Berufsausbildung anzutreten, kann die Umzugskosten als Sonderausgaben geltend machen. Allgemeine Kosten mit Quittungen belegen - es gibt eine Reihe allgemeiner Kosten, die Sie in voller Höhe in der Steuererklärung angeben können. Um sie nachweisen zu können, benötigen Sie Belege wie Quittungen und Rechnungen.

- Transportkosten für den Hausrat (Umzugsunternehmen, Miettransporter, Kosten für Verpackungen)
- Reise- und Übernachtungskosten (z. B. für eine Wohnungsbesichtigung)
- doppelte Miete während der Umzugsphase
- Makler- und Besichtigungskosten
- Provision für einen Makler
- Nachhilfe für Kinder, um Unterrichtsstoff am neuen Wohnort nachzuholen (max. 1.146 Euro)
 
 

 

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